ÄNDERUNGEN BEIM Heizungsgesetz – Das neue Gebäude-
modernisierungsgesetz

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) haben sich zum 29. Juli 2026 die Rahmenbedingungen für den Austausch und die Modernisierung von Heizungsanlagen geändert. Für Hausbesitzer bedeutet das vor allem: Bestehende Heizungen dürfen grundsätzlich weiter betrieben und bei Bedarf repariert werden. Eine generelle Pflicht zum Austausch bzw. das Verbot fossiler Brennstoffe gibt es nicht mehr.

Bestand hat: Wer seine Heizung modernisieren möchte, kann weiterhin staatliche Förderung erhalten. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem klimafreundliche Heizsysteme und Lösungen auf Basis erneuerbarer Energien. Welche Förderungen möglich sind und wie hoch die Zuschüsse ausfallen können, hängt jedoch von mehreren Voraussetzungen ab. In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Änderungen der Heizungsförderung zum 29.07.2026 verständlich und zeigen, worauf Hausbesitzer bei einer geplanten Heizungsmodernisierung achten sollten.

Was hat sich beim Heizungsgesetz geändert?

Mit den neuen Regelungen bleibt der Austausch einer bestehenden Heizungsanlage grundsätzlich eine individuelle Entscheidung. Funktionierende Öl- oder Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben werden und auch Reparaturen sind möglich. Hausbesitzer müssen ihre bestehende Heizung also bei einem Defekt nicht automatisch austauschen.

Wer sich für eine neue Heizungsanlage entscheidet, hat weiterhin verschiedene technische Möglichkeiten und profitiert ab sofort von ein individuell wählbaren Technologieoffenheit. Welche Lösung für ein Gebäude sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Zustand des Hauses, der vorhandenen Heiztechnik und den persönlichen Anforderungen ab.

Staatlich gefördert werden jedoch nur klimafreundliche Heizsysteme und Lösungen. Dazu gehören beispielsweise Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen oder bestimmte weitere förderfähige Heizsysteme.

Die neue Heizungsförderung besteht aus mehreren Förderbausteinen, die je nach persönlicher Situation miteinander kombiniert werden können. Entscheidend sind unter anderem die gewählte Heiztechnik, das Alter der bestehenden Heizungsanlage und das Haushaltseinkommen. Für die erste Wohneinheit liegt der Höchstfördersatz max. 80% bei einem förderfähigen Betrag von maximal 28.000 Euro. Dieser reduziert sich alle 6 Monate um 750€ (erstmalig zum Februar 2027 auf 27.250€).

30 Prozent Basisförderung

Für den Einbau einer förderfähigen, klimafreundlichen Heizungsanlage kann eine Basisförderung von 30 Prozent in Anspruch genommen werden.

16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus

Wer eine alte Öl- oder Gasheizung frühzeitig gegen eine förderfähige Heizungsanlage austauscht, kann zusätzlich vom Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 16 Prozent profitieren. Voraussetzung ist unter anderem, dass die bestehende Öl- oder Gasheizung älter als 20 Jahre ist. Achtung: Der Klimageschwindigkeitsbonus wird für selbst nutzende Wohneigentümer schrittweise alle 6 Monate um 4% reduziert (ab 01.02.2027 nur noch 12%).

Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer

Für selbstgenutztes Wohneigentum kann abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen ein zusätzlicher Einkommensbonus hinzukommen:

  • 10 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 40.000 bis 50.000 Euro
  • 30 Prozent bei einem Haushaltseinkommen von 30.000 bis 40.000 Euro
  • 40 Prozent bei einem Haushaltseinkommen unter 30.000 Euro

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro erhöht.

Die verschiedenen Förderbausteine können miteinander kombiniert werden. Je nach persönlicher Situation sind Förderquoten von bis zu 70 Prozent möglich. In der niedrigsten Einkommensstufe kann die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zu 80 Prozent betragen.

Wichtig ist dabei: Die Förderung wird nur auf die anerkannten förderfähigen Kosten berechnet. Für die erste Wohneinheit liegt dieser Betrag bei maximal 28.000 Euro.

Gefördert werden grundsätzlich Heizsysteme, die erneuerbare Energien nutzen oder auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung ausgerichtet sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Wärmepumpen
  • Solarthermieanlagen
  • Biomasseheizungen
  • Gebäude- und Wärmenetzanschlüsse
  • uvm.

Wichtig: Nicht jede Anlage ist automatisch förderfähig. Ob eine konkrete Heizungsanlage die Voraussetzungen erfüllt, hängt von den jeweils geltenden technischen und formalen Bedingungen ab.

Gerade deshalb lohnt es sich, die Förderfähigkeit bereits vor der Entscheidung für ein neues Heizsystem zu prüfen und die geplante Modernisierung gemeinsam mit uns als Fachbetrieb zu betrachten.

Ein einfaches Rechenbeispiel

In diesem Fall setzt sich die Förderung wie folgt zusammen:

  • 30 Prozent Basisförderung
  • 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus
  • 10 Prozent Einkommensbonus

Damit ergibt sich eine Förderquote von insgesamt 56 Prozent.

Bei förderfähigen Kosten von 28.000 Euro entspricht das einem möglichen Zuschuss von:

28.000 Euro × 56 Prozent = 15.680 Euro

Das Beispiel dient zur Orientierung. Wie hoch die Förderung im konkreten Fall tatsächlich ausfällt, hängt unter anderem von der vorhandenen Heizungsanlage, dem Einkommen, der gewählten Heiztechnik und den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen ab.

Das Beispiel dient zur Orientierung. Wie hoch die Förderung im konkreten Fall tatsächlich ausfällt, hängt unter anderem von der vorhandenen Heizungsanlage, dem Einkommen, der gewählten Heiztechnik und den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen ab.

Sowohl der Klimageschwindigkeitsbonus als auch die maximal förderfähigen Kosten werden ab Februar 2027 alle 6 Monate schrittweise reduziert. Wer eine Heizungsmodernisierung plant, sollte deshalb nicht nur die passende Technik, sondern auch den Zeitpunkt der Umsetzung berücksichtigen.

Beispiel: Ab dem 1. August 2027 gelten folgende reduzierte Förderwerte:

  • Die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken von 28.000 Euro auf 26.500 Euro.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus reduziert sich von 16 Prozent auf 8 Prozent.

Damit kann sich ein späterer Heizungstausch auch auf die Höhe des möglichen Zuschusses auswirken. Welche Förderung im Einzelfall tatsächlich möglich ist, hängt weiterhin von den persönlichen und technischen Voraussetzungen sowie den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bedingungen ab. Den genauen Verlauf der Kosten können Sie im Schaubild am Ende des Beitrags entnehmen.

Die tatsächliche Förderhöhe lässt sich nicht pauschal festlegen. Sie hängt von mehreren Faktoren ab, die bei jedem Gebäude und Haushalt unterschiedlich sein können.

Dazu gehören unter anderem:

  • Art und Alter der bisherigen Heizung
  • Die gewählte neue Heiztechnik
  • Selbst genutztes oder vermietetes Eigentum
  • Das zu versteuernde Haushaltseinkommen
  • Die Anzahl der Wohneinheiten
  • Der Zeitpunkt der Antragstellung
  • Die technischen Voraussetzungen des Gebäudes

Deshalb sollte die mögliche Förderung immer individuell betrachtet werden. Gerade bei einer geplanten Heizungsmodernisierung ist es sinnvoll, die technischen Voraussetzungen und die Fördermöglichkeiten frühzeitig gemeinsam zu prüfen.

Nein. Eine bestehende Heizungsanlage muss nicht automatisch ausgetauscht werden. Funktionierende Heizungen dürfen grundsätzlich weiter betrieben und bei Bedarf auch repariert werden. Ein Austausch wird vor allem dann interessant, wenn die bestehende Anlage älter ist, häufiger Probleme verursacht oder ohnehin eine Modernisierung geplant ist. Dann lohnt es sich frühzeitig zu prüfen, welche Heiztechnik zum Gebäude passt und welche Förderung dafür genutzt werden kann. Gerade bei älteren Öl- oder Gasheizungen kann außerdem der Zeitpunkt des Austauschs eine Rolle spielen, da bestimmte Förderbausteine an das Alter der bestehenden Anlage und den Zeitpunkt der Modernisierung gekoppelt sind.

Die Fördermöglichkeiten sollten möglichst früh in die Planung einer Heizungsmodernisierung einbezogen werden. Entscheidend sind die Förderbedingungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gelten. Ist ein Förderantrag genehmigt, so muss die Maßnahme innerhalb von 3 Jahren umgesetzt werden, um den beantragen Zuschuss zu erhalten.

Da sich Förderhöhen, förderfähige Kosten und einzelne Bonusregelungen verändern können, ist es sinnvoll, die Voraussetzungen vor der konkreten Umsetzung zu prüfen. So lässt sich besser einschätzen, welche Förderung für das geplante Heizsystem grundsätzlich infrage kommt. Für eine verlässliche Planung sollten die jeweils aktuellen Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung zugrunde gelegt werden.

Eine neue Heizung sollte nicht allein nach der möglichen Förderung ausgewählt werden. Entscheidend ist, dass die Heiztechnik zum Gebäude, den energetischen Gegebenheiten, zum tatsächlichen Wärmebedarf und zu den Anforderungen der Bewohner passt.

BETZ TECHNIK unterstützt Hausbesitzer in Mittelhessen gerne bei der Modernisierung der Heizungsanlage – von der individuellen Beratung und Planung bis zur fachgerechten Umsetzung. Dabei betrachten wir sowohl die technischen Voraussetzungen des Gebäudes als auch mögliche Förderungen und unterstützen bei der Auswahl und Beantragung geeigneter Förderprogramme. Wenn Sie über einen Heizungstausch nachdenken, lohnt sich deshalb eine frühzeitige Beratung. Gemeinsam lässt sich klären, welche Heizlösung für Ihr Gebäude sinnvoll ist und welche Fördermöglichkeiten zum geplanten Vorhaben passen.

Verlauf der förderfähigen Kosten und des Klimageschwindigkeitsbonus